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Nach Verkehrsunfällen ist für die Gerichte die entstandene Schadenshöhe von entscheidender Bedeutung. Nicht selten kommt es darüber zwischen den Geschädigten und der Haftpflichtversicherung des jeweiligen Unfallgegners zum Streit.
Aufgrund langjähriger Erfahrung als Sachverständiger mit öffentlicher Bestellung und Vereidigung auf diesem Fachgebiet werde ich häufig von den Gerichten im Raum Bayern mit der Begutachtung beauftragt.
Die Gutachten werden nach dem aktuellen Stand der Reparaturmethodik und unter Berücksichtigung der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung erstellt. Der Reparaturweg wird nachvollziehbar und technisch sinnvoll dargestellt. Die Fahrzeugwerte (Wiederbeschaffungswert, Restwert, etc.) werden ebenso nachvollziehbar dargelegt und unter Berücksichtigung der Marktlagen festgelegt.